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Regesten der Landgrafen von Hessen
1495 Oktober 28
Albrecht Wildenstein wird landgräflicher Diener
Regest-Nr. 6233
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 6, Bl. 3. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 679, Nr. 1790. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. nimmt Albrecht Wildenstein für 10 Jahre zu seinem Diener an. Er soll in seinem Hause auf eigene Kosten sich zur Verfügung des Landgrafen mit einem reisigen Pferde halten, wofür ihm dieser jährlich zu Martini 20 fl., 16 Malter Korn, 24 Malter Hafer, beides Mainzer Maßes, 1 Fuder Wein aus dem Amt Eppstein, 1 Wagen Stroh und zweimal jährlich Hofkleidung verabfolgen wird. Er erhält ferner die Wiese oberhalb des großen Sees vor Eppstein, Wird er außerhalb Eppsteins vom Landgrafen verwendet, erhält er Kost, Futter, Nagel und Eisen wie andere landgräflichen Diener und Ersatz seines reisigen Schadens.
Siegel des Ausstellers.
Uff sant Simon und Juden dag a. d. etc. 95. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Diener, landgräfliche · Diener, Aufnahme als · Pferde, reisige · Diener, Pflichten als · Lohn · Diener, Lohn für · Dienstzeiten · Korn · Hafer · Maße, Mainzer · Ämter · Wein · Stroh · Hofkleidung · Wiesen · Seen · Dienste, außerhalb · Verpflegung · Futter · Nägel · Eisen · Schäden, reisige · Schadensersatzleistungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6233 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6233> (Stand: 04.05.2026)

