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Regesten der Landgrafen von Hessen

1413 September 17

Ludwig I. bestätigt die Freiheiten für Allendorf

Regest-Nr. 2892

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 353, Bl. 94v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 275 Nr. 727.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] versichert, den Rat der Stadt Allendorf, die Bürger daselbst und das Salzwerk in den Sooden bei allen Freiheiten, Gnaden, Gewohnheiten und Rechten zu erhalten, die sie von der Herrschaft Hessen hergebracht und beurkundet haben, insbesondere bestätigt er den Pfännern das Recht, das geburgeschaft heißt, das er nach Ausweis der Urkunden seiner Vorfahren halten und nicht verkürzen will.
Siegel des Ausstellers.
1413 dominica die post exaltacionis sancte crucis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Salzwerk bei den Sooden · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf)

Sachbegriffe

Räte · Bürger · Salzwerke · Freiheiten, Bestätigen von · Gnaden · Gewohnheiten · Rechte · Pfänner · Urkunden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2892 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2892> (Stand: 04.05.2026)