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Regesten der Landgrafen von Hessen

1518 September 25

Vertrag zwischen Franz von Sickingen und den Hessischen Räten

Regest-Nr. 13512

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3994 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 64, Nr. II 1⟩.
Stückbeschreibung: Membran zum Teil beschädigt, die Schrift zum Teil verblaßt (lt. Findbuch).
Siegel: Sieben Siegel gut erhalten, eines fehlt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 4, S. 10.
Regest
Nebenvertrag zwischen Franz von Sickingen und Philipp Echter auf der einen und den hessischen Räten auf der anderen Seite über die Auslösung eines bei der Einnahme von Umstadt eroberten Geschützes und fahrender Habe. Für den halben Teil der Fahrhabe soll Philipp Echter 1500 rheinische Gulden erhalten.

Wortlaut der Datierung

d.d. Samstag nach St. Mattheii 1518 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Sickingen, Franz von · Echter von Mespelbrunn, Philipp II. · Hessen, Räte

Empfänger

Sickingen, Franz von · Echter von Mespelbrunn, Philipp II. · Hessen, Räte

Weitere Orte

Groß-Umstadt

Sachbegriffe

Geschütze · Fahrhabe, Auslösen von · Beute, Rückgabe von · Räte · Verträge · Währungen, Rheinische Gulden · Städte, Einnahme von · Fehden, Sickinger

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 13512 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/13512> (Stand: 04.05.2026)