Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1500 Juli 9

Appel von Schwebda darf auf Schwebda seine Frau bewittumen

Regest-Nr. 4817

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 48, Bl. 56v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 566, Nr. 1450.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. gestattet Appel von Schwebda, seine Frau Margarethe auf 2 Hufen Landes, Zinshöfe und Zinsen zu Schwebda, die er vom Landgrafen zu Lehen trägt, zu bewittumen und zu beleibzüchtigen.
Sekret des Ausstellers.
Marburg donnerstags nach Kiliani a. d. 1500.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Schwebda, Appel von · Schwebda, Margarethe von, Frau des Appel

Weitere Orte

Marburg · Schwebda

Sachbegriffe

Ehefrauen · Landgrafenitinerar · Zinshöfe · Zinsen · Leibzuchten · Wittume · Lehen · Lehen, Verschreibung von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4817 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4817> (Stand: 30.05.2026)