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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 März 10

Revers der Gaugreben über die Belehnung mit Goddelsheim

Regest-Nr. 16039

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Gaugrebe, 1 Godelsheim.
Siegel: mit zwei angehängten beschädigten Siegeln, 1 fehlt.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 41, Nr. 158.
Regest
Revers der Vettern und Brüder Dietrich, Hermann und Hildebrand Gaugreben für Landgraf Wilhelm [III.], der sie mit Schloß Goddelsheim und der Grafschaft Grönbach samt Zubehör als Erbmannlehen belehnt hat, wie sie die vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trugen. Beide sollen Offenhaus des Landgrafen und seiner Amtleute bleiben.

Wortlaut der Datierung

Mitwochen nach dem sontage Reminiscere.

Nachweise

Aussteller

Gaugreben, Dietrich · Gaugreben, Hermann [II.] · Gaugreben, Hillebrand

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Siegler

Gaugreben, Dietrich · Gaugreben, Hermann [II.] · Gaugreben, Hillebrand

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Goddelsheim (Lkr. Waldeck-Frankenberg), Burg · Grönbach, Grafschaft

Sachbegriffe

Vettern · Brüder · Lehen · Belehnungen · Verwandte · Schlösser · Burgen · Lehensurkunden · Grafschaften · Erbmannlehen · Lehen, erbliche · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Amtleute

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16039 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16039> (Stand: 30.05.2026)