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Regesten der Landgrafen von Hessen

1490 Februar 10

Henne von Werdorf erhält einen Teil des Zehnten in Hochelheim

Regest-Nr. 7820

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Wertdorff, 1 Habichenheim, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 84v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 60, Nr. 230.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Henne von Werdorf mit dem Viertel Zehnten zu Hochelheim, wie ihn seine Vorfahren und er als Lehen hergebracht hatten, als Mannlehen.
Mitwochen sant Scolastien der heiligen junffrauen tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Werdorf, Henne [II.] von

Weitere Orte

Hochelheim, Zehnte

Sachbegriffe

Lehen · Belehnungen · Zehnte · Lehen, erbliche · Mannlehen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7820 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7820> (Stand: 25.05.2026)