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Regesten der Landgrafen von Hessen

1453 September 30

Bindung eines Handwerkers auf Lebenszeit

Regest-Nr. 2284

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 3, Nr. 25, Bl. 21v-22.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 149, Nr. 251
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bestellt Georg Bock zu seinem Knecht auf Lebenszeit. Er soll im Fürstentum wohnen und bleiben und dem Landgrafen mit sinen kunsten und ebenthuren, die er dan kan und weiß, gehorsam und bereyde sin und keinem anderen damit dienen.
Siegel des Ausstellers.
Uff sontag nach sanct Michelstage 1453.
Nachweise

Weitere Personen

Bock, Georg · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Sachbegriffe

Handwerk · Knechte · Residenzpflicht · Handwerker, Bindung von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2284 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2284> (Stand: 04.05.2026)