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Regesten der Landgrafen von Hessen
1321 August 10
Bündnis zwischen Hessen und Ziegenhain
Regest-Nr. 724
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Grafschaft Ziegenhain. Pergament. Siegel: 1. Landgraf Otto (Reitersiegel), 2. Landgraf Heinrich (Löwensiegel); beide wenig beschädigt. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 238 Nr. 658. - Regest
- Landgraf Otto und sein Sohn Heinrich schließen mit ihrem Oheime Grafen Johann von Ziegenhain (Cyginhan) ein beschworenes Bündnis auf Lebenszeit gegen jedermann, ausgenommen das Reich, mit Bestimmungen über Kosten, Schadenersatz, Gefangenenteilung bei gegenseitiger Hilfeleistung. Streitigkeiten zwischen ihnen sollen durch die Ritter Guntram Schenk (Scheynke), von Homberg (Hoinburg) und Wigand Kesselring (Kessilring), seitens der Landgrafen, und Wigand von Sichertshausen (Segareshusen) und Ludwig von Heimbach (Heynbach, Heimbach), seitens des Grafen gekorene Schiedsrichter, bez. Johann Riedesel (Rydesel) als Obmann, entschieden werden.
Siegler: 1. Landgraf Otto, 2. Landgraf Heinrich.
Datum: 1321 an sante Laurencius dage des mertereris. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Ziegenhain, Grafen, Johann I. · Homberg, Guntram Schenk zu · Kesselring, Wigand [I.] · Sichertshausen, Wigand [I.] von · Heimbach, Ludwig von · Riedesel, Johann [II.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bündnisse · Onkel · Grafen · Bündnisse, Ausnahme von · Streitigkeiten · Schiedsleute · Kriegskosten, Aufteilung der · Schadensersatzleistungen · Gefangene · Hilfe, militärische · Obmänner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 724 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/724> (Stand: 04.05.2026)

