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Regesten der Landgrafen von Hessen
1511 Juli 21
Hermann von Holzhausen schwört den hessischen Regenten Urfehde
Regest-Nr. 15179
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2191 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 319〉. Stückbeschreibung: Papier, falten- und auch sonst brüchig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Hermann von Holzhausen, der wegen etlicher unziemlicher und fevelhafter Worte gegen den Landgrafen Philipp von Hessen von der Regentschaft von Hessen gefangen gesetzt und aus der Gefangenschaft entlassen wurde, schwört diesen Urfehde. Er verspricht, sich auf Verlangen wieder in das Gefängnis in das unterste Pfortenhaus des Marburger Schlosses zu stellen, dem Landgrafen und dem hessischen Regiment keinen Schaden zuzufügen, und stellt Bürgen für die 300 Gulden Strafe.
Siegel der Stadt Marburg. -
Wortlaut der Datierung
1511 Montags nach divisionis apostolorum (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gefangene, Freilassen von · Pfortenhäuser · Schlösser · Urfehden · Beleidigungen · Bürgen · Strafen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15179 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15179> (Stand: 31.05.2026)

