Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.

Regesten der Landgrafen von Hessen

1374 Juli 2

Rechnungsrevers des Johann von Linden d.Ä.

Regest-Nr. 1596

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Papier, Siegel ab. - Rückvermerk des 14.Jhs.: Reversalis Johannis de Linden senioris. - Wasserzeichen: Ochsenkopf.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 212, S. 179.
Regest
Johann von Linden d.Ä. bekundet, das er mit Landgraf Heinrich und dessen Vetter Junker Hermann wegen seiner Rechnung, seiner Einnahmen und Ausgaben, seiner Schäden und aller anderen Forderungen verglichen ist. Die Landgrafen bleiben ihm und seinen Erben 240 Schill. Tournosen Marburger Währung schuldig, von denen sie ihm 120 am 2. Februar 1375 und die restlichen 120 Sohill. am darauffolgenden 1. Mai zahlen wollen, Geschieht das nicht, kann er sie darum pfänden wie ihre anderen Burgmänner und mit den Pfändern nach Pfandrecht (phentlich) verfahren,
Siegel des Ausstellers.
1374 dominica post Peter et Pauli.
Nachweise

Weitere Personen

Linden, Johann [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Marburg, Währung

Sachbegriffe

Vettern · Junker · Rechnungslegungen · Forderungen · Schäden · Vergleiche, finanzielle · Erben · Tournosen · Währungen, Marburger · Schulden · Burgmannen · Pfandrechte · Pfandschaften

Textgrundlage

Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1596 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1596> (Stand: 26.06.2026)