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Regesten der Landgrafen von Hessen
1496 März 16
Die Brüder von Gudenberg erhalten einen Teil der Herrschaft Itter
Regest-Nr. 7878
- Überlieferung
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Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, Wolff von Gudenberg, 4 Itter, mit angehängtem Sieget des Arnd, das des Ritters Wolf Wolff von Gudenberg ab. Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 88r-v. Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 63, Nr. 242. - Regest
- Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt die Brüder Ritter Wolf, Arnd, Til und Georg von Gudenberg, Söhne des +Til Wolff von Gudenberg, mit seinem Teil des Hauses und der Herrschaft Itter samt Zubehör, wie die Urkunden seiner Vorfahren und des +Landgrafen Heinrich III. klar beinhalten, als Mannlehen. Die Öffnung des Schlosses Itter bleibt den Landgrafen vorbehalten.
Mitwochen nach dem sontage Letare. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wolff von Gudenberg zu Itter · Wolff von Gudenberg, Arnold [II.] · Wolff von Gudenberg zu Itter, Thiele · Wolff von Gudenberg, Georg · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen · Belehnungen · Lehensreverse · Brüder · Söhne · Verwandte · Häuser, feste · Burgen · Herrschaften · Lehen, erbliche · Mannlehen · Öffnungsrechte · Öffnungsverträge
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7878 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7878> (Stand: 30.05.2026)

