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Regesten der Landgrafen von Hessen

1373 Juni 9

Erbverbrüderung zwischen Landgrafen von Hessen und den Markgrafen von Meißen

Regest-Nr. 6042

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Regesta Imperii 8 S. 594 Nr. R 573. (nach: Urkundenbuch der Herzöge von Braunschweig 4).
Regest
[Eschwege-.] Friedrich, Balthasar und Wilhelm, Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen schließen mit Heinrich und Hermann Landgrafen ein Bündnis und eine Erbverbrüderung für den Fall, dass der eine oder andere Teil ohne rechte Leibeslehenserben mit Tod abgingen.
Nachweise

Weitere Personen

Meißen, Markgrafen, Friedrich III. der Strenge · Meißen, Markgrafen, Wilhelm I. der Einäugige · Thüringen, Landgrafen, Balthasar · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Eschwege · Meißen, Markgrafen · Thüringen, Landgrafen

Sachbegriffe

Erbverbrüderungen · Bündnisse · Lehenserben · Erben, leibliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regesta Imperii 8

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6042 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6042> (Stand: 07.05.2026)