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Regesten der Landgrafen von Hessen
1372 September 13
Verschreibung eines Burglehens aus der Hainmühle zu Frankenberg
Regest-Nr. 2604
- Überlieferung
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Regesten: Heldmann, Viermünden, S. 279, Nr. 169. - Regest
- Widekind von Hohenfels verschreibt von den 8 Pfund Geldes, welche er von den Landgrafen Heinrich [II.] und Hermann [II.] aus der Hainmühle zu Frankenberg zu Burglehen hat, 4 Pfund dem Bürger Heinrich von Kassel zu Frankenberg und widerlegt solche bis zur Ablösung auf seinem eigenem Hofe zu Viermünden.
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Wortlaut der Datierung
D. Montag vor Crucis.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
Frankenberg, Mühlen · Frankenberg, Bürger · Viermünden, Höfe
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Sachbegriffe
Verschreibungen · Mühlen · Burglehen · Bürger · Städte · Höfe
- Textgrundlage
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Regest
Heldmann, Gericht Viermünden 2
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Stückangaben
OV
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 2604 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2604> (Stand: 08.05.2026)

