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Regesten der Landgrafen von Hessen

1372 Juli 13

Grebenstein bestätigt die Zahlungsverpflichtung gegenüber Johann Grube

Regest-Nr. 1539

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 340, Bl. 91 (mit der gleichzeitiger Überschrift: Diit ist die abeschrift solichs briefs, als man den von Grebensteyn widder gegeben hait. - vgl. dazu Nr. 274 zu 1414 März 3.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, Nr. 714, S. 271.
Regest
Bürgermeister und Ratsleute von Grebenstein (genannt) bekunden, daß sie den Brüdern Johann Grube und Albert gen. Sonntag und Heinrich Reglin (a) jährlich zu Weihnachten 20 Mark Silber zahlen müssen, jedoch unter dem Vorbehalt, daß die Landgrafen Heinrich und Hermann diese Rente mit 200 Mark Silber ablösen können.
Siegel der Stadt.
1372 die Margarete virginis et martiris.
(a) Ob hier verlesen ? In Nr. 274 heißt es stattdessen wohl richtiger: Pilgrim.
Nachweise

Weitere Personen

Grube gen. Sonntag, Johann · Sonntag, Albert · Reglin, Heinrich · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Grebenstein, Bürgermeister · Grebenstein, Ratleute

Sachbegriffe

Bürgermeister · Ratsleute · Brüder · Verwandte · Verschreibungen · Zahltermine · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Silber · Renten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1539 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1539> (Stand: 08.05.2026)