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Regesten der Landgrafen von Hessen
1410 September 22
Süßkind und Meyer, Juden in Köln, sprechen Graf Johann von Katzenelnbogen von allen Schulden los
Regest-Nr. 15669
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2427 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1524〉. Stückbeschreibung: Durch Einschnitte kassiert. Siegel: Siegel stark beschädigt. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 735 Nr. 2643. - Regest
- Die Kölner Judenbürger Süßkind und Meyer, Erben des + Juden Menghin von Trier, bekunden, daß sie von Graf Johann von Katzenelnbogen den Betrag erhalten haben, den dessen + Vater Graf Diether von Katzenelnbogen dem gen. Menghin nach Ausweis der Schuldurkunden schuldig war. Sie quittieren darüber, sprechen den Grafen von allen weiteren Verpflichtungen in dieser Beziehung frei und erklären alle weiteren Urkunden, die in dieser Sache ausgestellt sind und vielleicht noch eingefordert werden könnten, für ungültig, da der Graf allen Verpflichtungen nachgekommen ist. Für die Aussteller siegelt der Kölner Schöffe Ritter Heinrich von Cuesyn.
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Wortlaut der Datierung
D. 1410 crastino beati Mathei apostoli.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Menghin, Jude aus Trier
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Weitere Orte
Köln (Nordrhein-Westfalen), Juden · Köln (Nordrhein-Westfalen), Schöffen · Trier (Rheinland-Pfalz), Juden
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Sachbegriffe
Judenbürger · Juden · Bürger · Schulden · Darlehen · Geldverleiher · Schöffen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15669 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15669> (Stand: 04.05.2026)

