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Regesten der Landgrafen von Hessen

1370 Oktober 2

Grun von Webirstede erhält Ersatz für seinen Pferdeschaden

Regest-Nr. 1469

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem Siegel, das im Schild einen Eselkopf (in Seitenansicht) zeigt. - Rückvermerk des 14.Jhs.: Quitacio Grunonis de Webirstede..
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 148, S. 143.
Regest
Grun von Webirstede und sein Sohn Berthold bekunden, daß Landgraf Heinrich Grun das Pferd bezahlt hat, das er ihm schuldig war, und sie beide mit dem Landgrafen auch in allen anderen Streitigkeiten durch Arnold von Berlepsch, Wiegand von Buchenau und Deinhard Tyde verglichen worden sind. Für die Aussteller siegelt Kunemann Eselkoph.
1370 an deme mittewochen noch sente Michele tage.
Nachweise

Weitere Personen

Weberstedt, Grun von · Weberstedt, Berthold von, Sohn des Grun · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Berlepsch, Arnold von · Buchenau, Wigand [I.] von · Tyde, Deinhard · Eselskopf, Kunemund

Sachbegriffe

Söhne · Verwandte · Streitigkeiten · Vergleiche · Pferdeschäden · Schulden · Schadensersatzleistungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1469 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1469> (Stand: 07.05.2026)