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Regesten der Landgrafen von Hessen

1370 August 19

Gumbracht von Hohenfels übernimmt Bürgschaft für Eckhard von Hohenfels

Regest-Nr. 11662

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Heldmann, Gericht Viermünden 2, S. 277 f. Nr. 163.
Regest
Gumbracht von Hohenfels und Johann von Hatzfeld, Wäppner, bekennen, daß, auf welche Zeit Landgraf Heinrich oder der Ritter Kraft Rode oder Dietrich im Hofe von seinetwegen dem Eckhard von Hohenfels einen Gefängnistag ansetzen, sie für dessen Haftung bürgen und eventuell Einlager in Marburg halten wollen, bis er wieder im Turm sein werde.
D. Montag nach Mariae Himmelfahrt.
Nachweise

Weitere Personen

Hohenfels, Gumbracht [I.] von · Hatzefeld, Johann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Rode, Kraft [II.] · Im Hofe, Dietrich · Hohenfels, Eckhard [II.] von

Weitere Orte

Marburg

Sachbegriffe

Wäppner · Ritter · Gefangene, Freilassen auf Ehrenwort · Bürgen · Türme, als Gefängnis · Gefängnisse · Einlager

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Heldmann, Gericht Viermünden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11662 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11662> (Stand: 07.05.2026)