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Regesten der Landgrafen von Hessen
1367 März 22
Belehnung des Wuletze Schunck mit Land zu Niederdünzebach
Regest-Nr. 3325
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Niederdünzebach. Die Urkunde ist im Bestand nicht mehr vorhanden. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Verz. 4, Bl. 14r; Eckhardt, Rechtsgeschichte der Stadt Eschwege 1, S. 79, Nr. 81. - Regest
- Kassel. - Landgraf Heinrich [II.] von Hessen bekennt, daß Heimbrod von Crutzeburg, Bürger zu Eschwege, an Wuletze Sch(u)ncken die Hälfte von 2 1/2 Hufen Landes und 3 Höfen zu Niederdünzebach verkauft hat. Dieser hat sie nebst dem Leibgedinge für seine Frau Metze von ihm zu Mannlehen erhalten.
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Wortlaut der Datierung
Cassele 1367 an dem nestin mantage noch dem suntage in der vastin als man zingit Oculi.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Personen
Crutzburg, Heimbrod von, Bürger zu Eschwege · Schunck, Metze, Frau des Wuletze
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Weitere Orte
Eschwege, Bürger · Niederdünzebach, Hufen · Niederdünzebach, Höfe
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Sachbegriffe
Bürger · Hufen · Höfe · Leibgedinge · Mannlehen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Ebel, Regesten Stadt Alsfeld
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3325 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3325> (Stand: 07.05.2026)

