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Regesten der Landgrafen von Hessen

1394 Juli 15

Erzbischof Konrad von Mainz entläßt die Gefangenen aus den Fehden mit Hessen

Regest-Nr. 12120

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 743 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 46, Nr. 42⟩.
Stückbeschreibung: Die Membran gut erhalten, die Schrift teilweise verblaßt (lt. Findbuch).
Siegel: Das anhängende Siegel ist leicht beschädigt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 296.
Regest
Frankfurt. - Erzbischof Konrad von Mainz erklärt, daß alle Gefangenen, die in der alten Sühne vor Immenhausen bzw. währende der letzten Sühne mit Landgraf Hermann gemacht worden waren und nicht ledig gesetzt worden sind, befreit werden sollen.

Wortlaut der Datierung

d.d. Frankenfordt die feria tertia post diem beatae Margarethae 1394 (lt. Findbuch).

Nachweise

Ausstellungsort

Frankfurt a.M.

Aussteller

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Siegler

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg

Weitere Orte

Immenhausen

Sachbegriffe

Gefangene, Freilassen von · Fehden · Streitigkeiten, mit Mainz · Erzbischöfe · Streitigkeiten, Beilegen von · Friedensverträge

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 12120 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12120> (Stand: 24.05.2026)