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Regesten der Landgrafen von Hessen
1504 Oktober 10
Rabe von Herda kündigt Honsteinische Reiter in Witzenhausen an
Regest-Nr. 6745
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 114/44 (Provenienz: Witzenhausen, Schultheiß). Mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Aeskulapstab. Rückvermerk: Graven Heynrich von Hoynsten. Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 45 Nr. 3172. - Regest
- Rabe von Herda, Statthalter zu Kassel, befiehlt dem Schultheißen zu Witzenhausen, den gegenwärtigen Honsteinischen Dienern mit 8 Pferden in angemessener Weise (ziemlich) Futter und Mahl zu geben.
Am Donnerstag nach Dionisii 1504. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Kassel, Statthalter · Witzenhausen, Schultheiße · Honstein, Diener
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Sachbegriffe
Statthalter · Schultheiße · Befehle · Geleitsbriefe · Diener, honsteinische · Pferde · Gefolge · Verpflegung · Futter · Unterkünfte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6745 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6745> (Stand: 29.05.2026)

