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Regesten der Landgrafen von Hessen
1364 Juni 15
Ablösung der Pfandschaft über das Gericht Wittelsberg
Regest-Nr. 1315
- Überlieferung
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Regesten: Wenck, Hessische Landesgeschichte 2, UB, S. 422, Anm. zu Nr. 403; Riedesel zu Eisenbach 2, S. 45, Nr. 166. - Regest
- Johann von Dernbach (Derinbach), Ritter, bekennt, daß die edlen Leute Herr Hermann von Treffurt Herr zu Bilstein und Frau Margrete das Gericht Wittelsberg (Wuhliberg), das er bisher von Landgraf Heinrich [II.] für 204 ½ Pfund Heller und 30 Heller innehatte, gelöst haben. Wenn Herr Johan Ritesel, Ritter, oder er oder ihre Erben die Briefe hätten oder fänden, die über das Gericht gegeben waren, sollen diese keine Macht mehr haben ... an sente Viti und Modesti tage.
- Nachweise
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Weitere Personen
Dernbach, Johann [III.] von · Treffurt, Hermann [II.] von · Treffurt, Margrete von, Frau Hermanns · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Riedesel, Johann [III.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Ritter · Gerichte · Verpfändungen · Urkunden, Verlust von · Ehefrauen · Erben
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, UB Riedesel
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1315 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1315> (Stand: 25.05.2026)

