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Regesten der Landgrafen von Hessen
1363 Januar 6
Quittung des Wäppners Anselm von Girmes über Burglehnsgelder
Regest-Nr. 1299
- Überlieferung
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Ausfertigung: Pergament mit dem anhängenden Siegel, das im Schild zwei Balken zeigt. - Kein mittelalterlicher Rückvermerk - Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 40, S. 85 (Provenienz: Marburg, Rentmeister). - Regest
- Anselm von Girmes, Wäppner, bekundet, daß der Landgraf ihm und den Kindern seines +Bruders jährlich 4 Mark Burglehnsgeld gibt, die ihnen sein Rentmeister Dietrich von Eckelshausen (Eckoldizhusen) verabfolgt hat.
Siegel des Ausstellers. - 1363 uff den frytak vor deme achtzehinden (a) tage.
(a) Dieses Wort auf Rasur, daher wohl die merkwürdige Datumsfassung. - Nachweise
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Weitere Personen
Girmes, Anselm von, Wäppner · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Eckelshausen, Dietrich von
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Sachbegriffe
Quittungen · Wäppner · Burglehnsgelder · Datierungen · Rentmeister · Kinder · Brüder · Verwandte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1299 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1299> (Stand: 06.05.2026)

