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Regesten der Landgrafen von Hessen

1363 Januar 6

Quittung des Wäppners Anselm von Girmes über Burglehnsgelder

Regest-Nr. 1299

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament mit dem anhängenden Siegel, das im Schild zwei Balken zeigt. - Kein mittelalterlicher Rückvermerk - Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 40, S. 85 (Provenienz: Marburg, Rentmeister).
Regest
Anselm von Girmes, Wäppner, bekundet, daß der Landgraf ihm und den Kindern seines +Bruders jährlich 4 Mark Burglehnsgeld gibt, die ihnen sein Rentmeister Dietrich von Eckelshausen (Eckoldizhusen) verabfolgt hat.
Siegel des Ausstellers. - 1363 uff den frytak vor deme achtzehinden (a) tage.
(a) Dieses Wort auf Rasur, daher wohl die merkwürdige Datumsfassung.
Nachweise

Weitere Personen

Girmes, Anselm von, Wäppner · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Eckelshausen, Dietrich von

Sachbegriffe

Quittungen · Wäppner · Burglehnsgelder · Datierungen · Rentmeister · Kinder · Brüder · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1299 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1299> (Stand: 06.05.2026)