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Regesten der Landgrafen von Hessen

1361 April 20

Philipp d.Ä. von Falkenstein macht Hungen zur ummauerten Stadt

Regest-Nr. 4687

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, C 1, Nr. 39, Bl. 32v-33.
Regesten: Solmser Urkunden 1, S. 130 f., Nr. 376.
Regest
Nürnberg. - Kaiser Karl IV. bekundet, daß er dem Philipp dem Älteren von Falkenstein erlaubt habe, den Ort Hungen zu einer ummauerten Stadt mit Gräben zu machen, die die Rechte der Stadt Frankfurt genießen solle. [Unter den Zeugen: Landgraf Heinrich II. von Hessen].
Siegel des Aussteller s(Majestätssiegel).
12. kalendas maii.
Nachweise

Weitere Personen

Karl IV., Kaiser · Falkenstein, Philipp [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Weitere Orte

Nürnberg · Hungen · Frankfurt

Sachbegriffe

Städte · Stadtmauern · Stadtprivilegien · Stadtrechte · Städte, Gründung von · Landgrafenitinerar · Kaiser

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Solmser Urkunden 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4687 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4687> (Stand: 16.05.2026)