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Regesten der Landgrafen von Hessen
1392 Oktober 15
Bestätigungen der Rechte und Freiheiten der Stadt Wolfhagen
Regest-Nr. 8501
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 12, fol. 140. - Regest
- Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass Landgrafen Hermann II. von Hessen Burg und Stadt Wolfhagen mit anderen Burgen an das Erzstift Mainz verpfändet und versetzt hat. Er bestätigt die Rechte und Freiheiten der Stadt, die sie unter hessischer Herrschaft gehabt hat.
Datum Wolfhagen feria tertia ante diem beati Galli confessoris. - Nachweise
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Weitere Personen
Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
Wolfhagen, Burg · Wolfhagen, Stadt · Hessen, Landgrafschaft, Burgen · Wolfhagen
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Sachbegriffe
Burgen · Städte · Verpfändungen · Rechte · Freiheiten · Privilegien, Bestätigung der
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8501 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8501> (Stand: 04.05.2026)

