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Regesten der Landgrafen von Hessen

1392 Oktober 15

Bestätigungen der Rechte und Freiheiten der Stadt Wolfhagen

Regest-Nr. 8501

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Ingrossaturbuch 12, fol. 140.
Regest
Erzbischof Konrad von Mainz bekennt, dass Landgrafen Hermann II. von Hessen Burg und Stadt Wolfhagen mit anderen Burgen an das Erzstift Mainz verpfändet und versetzt hat. Er bestätigt die Rechte und Freiheiten der Stadt, die sie unter hessischer Herrschaft gehabt hat.
Datum Wolfhagen feria tertia ante diem beati Galli confessoris.
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Konrad II. von Weinsberg · Hessen, Landgrafen, Hermann II.

Weitere Orte

Wolfhagen, Burg · Wolfhagen, Stadt · Hessen, Landgrafschaft, Burgen · Wolfhagen

Sachbegriffe

Burgen · Städte · Verpfändungen · Rechte · Freiheiten · Privilegien, Bestätigung der

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Nachlass Uhlhorn im HLGL, Marburg

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8501 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8501> (Stand: 04.05.2026)