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Regesten der Landgrafen von Hessen

1510 Juli 29

Die hessischen Regenten verpflichten sich, das Bündnis mit Mainz, Trier, Köln und Pfalz zu halten

Regest-Nr. 15178

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2181 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 304⟩.
Stückbeschreibung: Pergament, 6 Blatt folio, Libellform, stark beschädigt (lt. Findbuch).
Siegel: Siegel der Aussteller platt gedrückt (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Die hessischen Regenten verpflichten sich in ihrem Revers, die Aufnahmeurkunde der vier Kurfürsten Mainz, Trier, Köln und Pfalz aus dem Jahr 1509 so lange zu halten, bis entweder Landgraf Wilhelm d.Ä. von Hessen gesund oder Landgraf Philipp von Hessen volljährig ist.
Siegel der Aussteller.

Wortlaut der Datierung

1510 montags nach Jacobi (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Boyneburg, Ludwig von

Empfänger

Trier, Erzbischöfe, Jakob II. von Baden · Mainz, Erzbischöfe, Uriel von Gemmingen · Köln, Erzbischöfe, Philipp II. von Daun · Pfalz, Kurfürsten, Ludwig V.

Siegler

Boyneburg, Ludwig von

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Weitere Orte

Köln, Erzbischöfe · Mainz, Erzbischöfe · Trier, Erzbischöfe · Pfalz, Kurfürsten

Sachbegriffe

Verträge, Halten von · Kurfürsten · Reverse · Vormünder · Regenten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15178 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15178> (Stand: 30.05.2026)