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Regesten der Landgrafen von Hessen

1358 Dezember 19

Erzbischof Gerlach begleicht Schulden in Hessen

Regest-Nr. 10947

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Würzburg, Ingrossaturbuch 4, f. 314.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1, S. 246 Nr. 1103.
Regest
Eltville. - Erzbischof Gerlach bekundet, daß dieselben [Dietrich von Hardenberg, Schulmeister und Otto von Falkenberg] das subsidium maius und subsidium minus von der Geistlichkeit in der Propstei Fritzlar erheben sollen. Die eine Hälfte sollen sie behalten und abziehen von dem, was er ihnen schuldet, die andere Hälfte für seine sonstigen Schulden dort in Hessen nach Geheiß seines Landvogtes Heidenreich von Elkershausen verwenden. Was sie mehr ausgeben wird er ihnen bezahlen wie sonstige Schulden.
D. Eltvil feria quarta ante Thome apostoli 1358.
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau · Elkershausen, Heiderich von

Weitere Orte

Fritzlar, Propstei · Eltville · Mainz, Erzbischöfe

Sachbegriffe

Schulden, Bezahlen von · Steuern, Eintreiben von · Geistlichkeit · Propsteien · Landvögte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10947 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10947> (Stand: 06.05.2026)