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Regesten der Landgrafen von Hessen
1310 September 21
Immenhausen bezahlt eine jährlich Rente an den Edlen von Schöneberg
Regest-Nr. 569
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Herren von Schöneberg. Pergament, durch Moder beschädigt. Siegel verloren. Abschriften: Abschrift 18. Jahrhundert: Murhardtsche Landesbibliothek Kassel, Schminckes Diplomatarium Hassiacum IV, Bl. 154. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 194 Nr. 536. - Regest
- Bürgermeister und Rat (proconsul et consules) in Immenhausen ((Im)menhusen) bekennen, daß sie für ihren Herrn, den Landgrafen Junker (domicellus) Johannes, dem Edlen C. gen. von Schöneberg (Sconenberich) und seinen Erben 5 Mark schwerer Geismarer (Geysm.) Pfennige jährlich aus der landgräflichen Herbstbede, die in ihrer Stadt fällt, zahlen werden, bis der Landgraf diesen Zins mit 19 Mark reinen Silbers ablösen wird; sollte die Stadt zur Zahlung des Zinses unvermögend sein, so sollen sich die von Schöneberg an den Landgrafen halten.
Siegler: Aussteller.
Datum: d. 1310 in die b. Mathei apostoli. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Immenhausen, Bürgermeister · Immenhausen, Rat · Geismar, Pfennige
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Bede · Zahlungen · Edle · Erben · Währungen, Geismarer Pfennige · Pfennige, Geismarer · Renten, jährliche · Herbstbeden · Zinsen · Silber, reines · Pfänder, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 569 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/569> (Stand: 04.05.2026)

