Bitte beachten Sie: LAGIS hat eine neue Adresse: lagis.hessen.de. Für eine Übergangszeit stehen Ihnen ausgewählte Module über die bekannte Oberfläche zur Verfügung. Alle anderen sind über die neue Version des Informationssystems zugänglich. Bestehende Permalinks behalten ihre Gültigkeit und leiten bereits jetzt oder nach Abschluss aller Migrationsarbeiten automatisch auf das neue System um.
Regesten der Landgrafen von Hessen
1374 Juni 19
Quittung und Sühne des Kraft von Hatzfeld
Regest-Nr. 1594
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Quittungen. Pergament mit dem anhängendem Siegel - Rückvermerk des 14. Jhs.: Littera Craftonis de Hatzfelt. Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 211, S. 179. - Regest
- [Marburg]. - Kraft von Hatzfeld, Herrn Guntrams Sohn, bekundet, das er mit den Landgrafen Heinrich und dessen Vetter Junker Hermann wegen seiner Ansprüche an sie und ihr Land gesühnt ist, wofür er dankt. Er sagt alle Mannen, Burgmannen, Bürger, Bauern der ihm wegen ihrer Gefangenschaft geleisteten Eide ledig und los, was er zugleich auch im Namen seiner Helfer und Gesellen tut, ausgenommen dasjenige, was davon seine Neffen, die Herren Johann und Gottfried von Hatzfeld betrifft, von dem er sie losgeben kann.
Siegel des Ausstellers.
Marburg ame mantage vor Johannis baptiste 1374. - Nachweise
-
Weitere Personen
Hatzfeld, Kraft [VI.] von · Hatzfeld, Guntram [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II. · Hatzfeld, Johann [II.] von · Hatzfeld, Gottfried [III.] von
-
Weitere Orte
-
Sachbegriffe
Söhne · Verwandte · Vettern · Junker · Sühne · Burgmannen · Bürger · Bauern · Eide, Lossagen von · Gefangene · Lösegelder · Gesellen · Neffen
- Textgrundlage
-
Regest
Demandt, Schriftgut
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1594 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1594> (Stand: 31.05.2026)

