Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 Dezember 17

Gernand von Schwalbach erhält einen Teil von Vollnkirchen

Regest-Nr. 7647

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Schwalbach, 2 Follenkirchen, mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G, Nr. 2/1 fol. 47v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 31 f., Nr. 124.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sein +Ahnherr Landgraf Ludwig II. den Gernand von Schwalbach, Sohn des +Peter, mit zweieinhalb Mark Gießener Währung auf dem dortigen Rathaus als Burglehen belehnt hatte. Der Amtmann zu Lichtenberg und Rat Gernand hat dieses Lehen dem +Landgrafen Heinrich III. zurückgegeben. Deshalb belehnt Landgraf Wilhelm [III.] ihn nun mit seinem Anteil des Dorfs Vollnkirchen samt Zubehör, das er vom +Landgrafen Heinrich III. zu Lehen trug, und dazu mit der Vogtei in und um Igstadt, die er von dem +Grafen von Ziegenhain als Lehen besaß.
Dornstag nach sant Lucien tage.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Schwalbach, Gernand [V.] von · Schwalbach, Peter von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Ziegenhain, Grafen

Weitere Orte

Gießen, Währung · Gießen, Rathaus · Lichtenberg, Amtmänner · Vollnkirchen, Dorf · Igstadt, Vogtei · Ziegenhain, Grafen

Sachbegriffe

Lehen · Lehensbücher · Lehensurkunden · Belehnungen · Lehensreverse · Ahnherren · Söhne · Verwandte · Währungen, Gießener · Rathäuser · Burglehen · Lehen, Tausch von · Amtmänner · Räte · Dörfer · Vogteien · Grafen · Lehen, Rückgabe von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7647 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7647> (Stand: 26.05.2026)