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Regesten der Landgrafen von Hessen
1357 Mai 1
Erlaubnis für die vomme Dyke und von Grone zur Versetzung der Burg Allerberg
Regest-Nr. 1235
- Überlieferung
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Ausfertigung: Pergament Staatsarchiv Marburg, Hessen-Kassel, Generalrepertorium Allerberg. Die Siegel an Pressel. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1 Nr. 803, S. 180 f. - Regest
- In einer Urkunde der Knappen Diderik vomme Dyke und Echart von Grone für die Landgrafen Heinrich [II.] und Otto von Hessen über den Teil des Hauses Allerberg (to dem Alrebergey), den sie für 50 Mark lötigen Silbers Osteroder (Osterro^edescher) Währung innehaben, heißt es, daß sie den Teil einem ihrer Genossen weiterversetzen dürfen, wenn er nicht des Mainzer Stiftes Mann ist.
G. 1357 an sente Wolborge dage der heyligen juncvrowen. - Nachweise
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Weitere Personen
Dyke, Diderik vomme, Knappe · Grone, Echart von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Orte
Allerburg (Gem. Bockelnhagen/Thüringen), Burg · Osterode, Währung · Mainz, Erzstift, Mannen
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Sachbegriffe
Knappen · Burgen · Währungen, Osteroder · Lehensmänner · Silber, lötiges
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1235 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1235> (Stand: 06.05.2026)

