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Regesten der Landgrafen von Hessen
1357 März 26
Heinrich von Battenberg räumt Landgraf Heinrich ein Rückkaufsrecht auf die Rente aus der Georgenmühle ein
Regest-Nr. 14880
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2657 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 1, Nr. 325〉. Stückbeschreibung: Pergament, beschädigt, aufgezogen (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel des Ausstellers fehlt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 193, Nr. 8. - Regest
- Heinrich von Battenberg, Bürger in Frankenberg, bekundet, daß er dem Landgrafen Heinrich von Hessen und dessen Sohn Jungherrn Otto jederzeit das Recht einräumt, die 2 Pfund Heller jährlicher Gülte aus der Klostermühle zum Georgenberge, die er selbst von Heinrich von Fronhausen gekauft hatte, für 20 Pfund Heller zurückzukaufen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1357 in dominica in qua cantatur Judica (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Frankenberg, Bürger · Georgenmühle (Gem. Homberg/Efze) · Georgenberg (Gem. Homberg/Efze), Klostermühle
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Sachbegriffe
Mühlen · Renten, Verkauf von · Rückkaufsrechte · Söhne · Klostermühlen · Bürger · Währungen, Heller · Gülten, jährliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14880 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14880> (Stand: 05.05.2026)

