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Regesten der Landgrafen von Hessen

1356 Mai 28

Ermächtigung des Gottschalk von Padberg als rechtlichen Vertreter

Regest-Nr. 1223

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, fol. 38.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1. Nr. 614, S. 144 f.
Regest
Gotschalk von Padberg von deme wenyngen hus erklärt in einer Urkunde u.a., daß Landgraf Heinrich [II.] von Hessen zu seiner rechtlichen Vertretung ermächtigt (unsers rechten mechtig) ist, nur nicht gegen seinen Herrn von Mainz, mit dem er (gereyde) verbündet ist; dieses Bündnis will er halten.
1356 uf den nestin sunabynd noch sente Urbans tage.
Nachweise

Weitere Personen

Padberg, Gottschalk [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau

Sachbegriffe

Rechtsvertretungen · Bündnisse · Vertretungen, rechtliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Reg. Erzb. Mainz

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1223 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1223> (Stand: 14.05.2026)