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Regesten der Landgrafen von Hessen
1356 Mai 28
Ermächtigung des Gottschalk von Padberg als rechtlichen Vertreter
Regest-Nr. 1223
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 1, fol. 38. Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 2,1. Nr. 614, S. 144 f. - Regest
- Gotschalk von Padberg von deme wenyngen hus erklärt in einer Urkunde u.a., daß Landgraf Heinrich [II.] von Hessen zu seiner rechtlichen Vertretung ermächtigt (unsers rechten mechtig) ist, nur nicht gegen seinen Herrn von Mainz, mit dem er (gereyde) verbündet ist; dieses Bündnis will er halten.
1356 uf den nestin sunabynd noch sente Urbans tage. - Nachweise
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Weitere Personen
Padberg, Gottschalk [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Mainz, Erzbischöfe, Gerlach von Nassau
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1223 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1223> (Stand: 14.05.2026)

