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Regesten der Landgrafen von Hessen
1349 August 10
Die Geschwister Nodung verzichten auf ihre Ansprüche gegen das Kloster Haina
Regest-Nr. 10831
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urkundenbestand Kloster Haina. Pergament, wegen Moders aufgeklebt. Ursprünglich 2 Siegel anhängend. 1. Fehlt; 2. (neu befestigt) Rundsiegel Ludwigs, 2,6 cm, Schild mit beidseitig bezinntem Balken (stark abgeflacht), Umschrift: +S LUD(EW)ICI NODUNG. Regesten: Franz, Kloster Haina 2,1, S. 226 Nr. 583. - Regest
- Die Brüder Ludwig und Johann Nodung und ihre Schwester Else verzichten zu ihrem und ihrer Eltern Seelenheil auf ihre Ansprüche gegen das Kloster Haina wegen des Gutes im Dorf Loshausen (Lazhusin), das weiland Dietrich von Linsingen, ihrer Mutter Ältervater, dem Kloster als Seelgerät gegeben hatte, da sie von ihren Freunden überzeugt worden sind, daß sie kein Recht daran haben.
Siegler: Junker Otto, Herr zu Hessen, und Ludwig Nodung.
Gegebin nach geburt unsirs herren, als man scribit 1349 jar, of sancte Laurencius dage. - Nachweise
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Weitere Personen
Nodung, Ludwig · Nodung, Johann · Nodung, Else · Linsingen, Dietrich von · Hessen, Landgrafen, Otto der Schütz
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Brüder · Schwestern · Verwandte · Vorfahren · Seelstiftungen · Ansprüche, Verzicht auf · Klöster · Seelgeräte · Junker
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Franz, Kloster Haina 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 10831 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10831> (Stand: 04.05.2026)

