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Regesten der Landgrafen von Hessen

1354 Mai 27

Quittung der Brüder Johann und Brosius von Hundelshausen

Regest-Nr. 1190

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Pergament mit abhängendem Siegel, das im Schild eine fünfblättrige Blüte zeigt. - Rückvermerk des 14. Jhs.: Johannis et Brosius fratres (!) de Hunoldishusen quitacio. - Staatsarchiv Marburg, Quittungen.
Regesten: Demandt, Schriftgut 1, Nr. 16, S. 71/73
Regest
Konrad, Johann und Brosius von Hunoldshausen, Brüder, quittieren dem Landgraf Heinrich [II.] von Hessen über den Ersatz des Schadens, den Konrad in seinem Dienste erlitten hat.
Siegel Konrads, das Johann und Brosius mitgebrauchen. - 1354 des nehisten dinstages vor Phingstin.
Nachweise

Weitere Personen

Hundelshausen, Konrad von · Hundelshausen, Johann von · Hundelshausen, Brosius von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Sachbegriffe

Quittungen · Siegelbilder · Schäden · Dienste · Brüder · Verwandte · Schadensersatzleistungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1190 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1190> (Stand: 14.05.2026)