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Regesten der Landgrafen von Hessen
1269 März 1
Schiedsurteil zwischen Gudensberg und Hersfeld
Regest-Nr. 147
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Stift Hersfeld. Pergament. Von Gisos Siegel ist nur noch ein Bruchstück vorhanden. Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 49 Nr. 132. - Regest
- Gudensberg. - Der Landrichter (judex provincialis) Giso von Gudenberg (Guthensberg) beurkundet mit Schultheiß, Schöffen und Bürgerschaft zu Gudensberg eine Einigung zwischen einem dortigen Bürger und dem Stift Hersfeld über Güter in Ober- und Nieder-Gleichen (superior, inferior Glichen).
Datum: d. in Guthensberg 1269 Kal. Marcii. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Gudensberg · Gudensberg, Schultheiße · Gudensberg, Schöffen · Gudensberg, Bürgerschaft · Hersfld, Stift · Ober-Gleichen · Nieder-Gleichen
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Sachbegriffe
Landrichter · Schiedsgerichte · Besitzstreitigkeiten · Schultheiße · Schöffen · Bürgerschaften · Bürger · Stifte · Güter
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 147 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/147> (Stand: 05.05.2026)

