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Regesten der Landgrafen von Hessen

1298 August 24

Volpert von Viermünden läßt seinen Wald bei Dodenhausen Erzbischof von Mainz auf

Regest-Nr. 11845

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Depositalbestand Kloster Haina, Pergament, abhängendes Dreiecksiegel Volperts, Rückvermerk des 15. Jh: Contractus de nemore Fryeholtz prope Thudenhusen, Signatur Num. 164.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,1, S. 95 Nr. 538; Franz, Kloster Haina 1, S. 417 Nr. 878 Anm.
Regest
Ritter Volpert von Viermünden läßt seinen Anteil an dem Freiholz benannten Wald bei Dodenhausen (Thudenhusin) [...] Erzbischof Ger(hard) von Mainz als seinem Lehensherrn auf und bittet um Übereignung an das Kloster Haina [siehe Landgrafen-Regesten Nr. 11844].
Nachweise

Weitere Personen

Viermünden, Volpert von, Ritter · Mainz, Erzbischöfe, Gerhard II. von Eppstein

Weitere Orte

Dodenhausen, Wald Freiholz · Mainz, Erzbischöfe · Haina, Kloster

Sachbegriffe

Schenkungen · Lehen, Weitergabe von · Lehensherren · Erzbischöfe · Ritter · Wälder · Flurnamen · Klöster

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Franz, Klosterarchive 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 11845 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/11845> (Stand: 04.05.2026)