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Regesten der Landgrafen von Hessen
1489 November 7
Belehnung des Grafen Johann V. von Nassau-Dillenburg
Regest-Nr. 6263
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 2072. Mit angehängtem Siegel.
Revers: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 2073. Mit angehängtem Siegel.Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G Nr. 2/1, > fol. 8r . Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 1, Nr. 1. - Regest
- Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg mit Schloß, Stadt und Mark Herborn sowie Schloß Wallenfels, wie er und seine Vorfahren sie von den landgräflichen Vorfahren zu Lehen trugen, als Erbmannlehen. Falls Graf Johann noch andere Lehen vom Landgrafen und dem Fürstentum besitzt, soll er sie muten.
sonnobint nach Leonhardi. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V.
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Weitere Orte
Marburg · Herborn, Burg · Herborn, Stadt · Herborn, Mark · Wallenfels, Burg
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Sachbegriffe
Lehen · Lehensreverse · Belehnungen · Burgen · Städte · Marken · Erbmannlehen · Lehnsmutungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Wolf, Lehenurkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6263 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6263> (Stand: 04.05.2026)

