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Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 November 7

Belehnung des Grafen Johann V. von Nassau-Dillenburg

Regest-Nr. 6263

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 2072. Mit angehängtem Siegel.
Revers: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 170, Nr. 2073. Mit angehängtem Siegel.
Abschriften: Staatsarchiv Darmstadt, E 14 G Nr. 2/1, > fol. 8r .
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 1, Nr. 1.
Regest
Marburg. - Landgraf Wilhelm [III.] belehnt Graf Johann V. von Nassau-Dillenburg mit Schloß, Stadt und Mark Herborn sowie Schloß Wallenfels, wie er und seine Vorfahren sie von den landgräflichen Vorfahren zu Lehen trugen, als Erbmannlehen. Falls Graf Johann noch andere Lehen vom Landgrafen und dem Fürstentum besitzt, soll er sie muten.
sonnobint nach Leonhardi.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Nassau-Dillenburg, Grafen, Johann V.

Weitere Orte

Marburg · Herborn, Burg · Herborn, Stadt · Herborn, Mark · Wallenfels, Burg

Sachbegriffe

Lehen · Lehensreverse · Belehnungen · Burgen · Städte · Marken · Erbmannlehen · Lehnsmutungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6263 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6263> (Stand: 04.05.2026)