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Regesten der Landgrafen von Hessen
1501 Januar 11
Wilhelm II. bestätigt die Stundung der Schulden des Kölner Stifts
Regest-Nr. 3318
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, Nr. 78/, BI. 197-198. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 435 Nr. 1121. - Regest
- Landgraf Wilhelm [II.] bekundet, daß sich wegen der 30000 fl., die das Stift Köln ihm schuldet, die Städte Volkmarsen, Medebach, Winterberg, Hallenberg und Schmallenberg zu einer jährlichen Abzahlung von 1000 fl. verschrieben hatten und nun, nachdem er mit Erzbischof Hermann deswegen einen neuen Vertrag gemacht hat, die dortigen Amtleute und die gen. Städte eine neue urkundliche Verpflichtung darüber gemäß dem Vertrage mit Erzbischof Hermann ausgestellt haben, die vom gleichen Tage 1501 Januar 11 datiert und inseriert ist.
Der Landgraf wiederholt und bestätigt nochmals ihren Inhalt und besiegelt diesen Revers im Jahr und am Tage wie oben. -
Wortlaut der Datierung
Uff mentagk naich der heiligen dreyer konigen tage 1501.
- Nachweise
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Aussteller
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Köln (Nordrhein-Westfalen) · Volkmarsen (Lkr. Waldeck-Frankenberg) · Medebach (Hochsauerlandkreis/Nordrhein-Westfalen) · Winterberg (Hochsauerlandkreis/Nordrhein-Westfalen) · Hallenberg (Hochsauerlandkreis/Nordrhein-Westfalen) · Schmallenberg (Hochsauerlandkreis/Nordrhein-Westfalen)
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Sachbegriffe
Stifte · Darlehen · Verschreibungen · Städte · Erzbischöfe · Verträge · Amtmänner · Abschlagszahlungen · Darlehen, Sicherheiten für
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3318 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3318> (Stand: 02.06.2026)

