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Regesten der Landgrafen von Hessen

1266 Mai 3

Kloster Haina erhält strittige Güter zugesprochen

Regest-Nr. 129

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Depositum Kloster Haina. Gut erhaltenes Siegel.
Drucke: Kopp, Nachricht von den Herren zu Itter, S. 186, Beilagen Nr. 5 (mit Abbildung des Siegels); Kopp, Verfassung 1, S. 368 (unvollständig).
Regesten: Estor, Origines iuris publici hassiaca, S. 395; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 44 Nr. 115.
Regest
Fritzlar. - Reiner von Wichdorf (Wictorph) und Heinrich von Urf (Orepha), exequutores pacis in terra Hassye, sprechen dem Kloster Haina (Hegene) strittige Güter in Orke (Orchen) zu.
Siegler: die Aussteller mit ihrem Amtssiegel.
Datum: a Fritzlarie 1266 in inventione sancte crucis.
Nachweise

Weitere Personen

Wichdorf, Rainer von · Urff, Heinrich [I.] von

Weitere Orte

Fritzlar · Haina, Kloster · Orke, Güter

Sachbegriffe

Streitigkeiten · Schlichtungen · Schiedsgerichte · Schiedsrichter · Klöster · Güter, strittige

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 129 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/129> (Stand: 06.05.2026)