Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1567 Mai 23

Vollmacht Herzog Johann Wilhelms von Sachsen für seinen Rat bezüglich der Erbhuldigung

Regest-Nr. 14397

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3830 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 40, Nr. 16⟩.
Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel ist gut erhalten (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Band 2, S. 144.
Regest
Weimar. - Vollmacht Herzog Johann Wilhelms von Sachsen für seinen Rat Friedrich von Wangenheim, bei dem Empfang der Erbhuldigung in Hessen für die vier Brüder Wilhelm, Ludwig, Philipp und Georg, Landgrafen von Hessen, anwesend zu sein und an seiner Stelle die Erbverbrüderungspflicht zu empfangen und den Landgrafen gegenüber zu erwiedern.

Wortlaut der Datierung

d.d. Weimar d. 23. Mai 1567 (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Sachsen-Weimar, Herzöge, Johann Wilhelm I.

Empfänger

Wangenheim, Friedrich von

Siegler

Sachsen-Weimar, Herzöge, Johann Wilhelm I.

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm IV. · Hessen, Landgrafen, Ludwig IV. · Hessen, Landgrafen, Philipp d.J. · Hessen, Landgrafen, Georg I.

Weitere Orte

Sachsen, Herzöge

Sachbegriffe

Erbverbrüderungen · Eide · Huldigungen · Brüder · Herzöge

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 14397 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14397> (Stand: 06.05.2026)