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Regesten der Landgrafen von Hessen
1346 August 1
Geleit für den Landgrafen nach Gelnhausen durch den Mainzer Erzbischof
Regest-Nr. 1087
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv München, Mainz Erzstift, fasc. 89, Nr. 256, abhängendes Siegel abgefallen. Drucke: Würdtwein, Subsidia diplomatica 6, S. 231, Nr. 65 (siehe Würdtwein, Nova subsidia 5 praef. 69 Nr. 74.) Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 4, 4 S. 26 Nr. 5537 (irrig zum 19. April); Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 5483, S. 538 - Regest
- Eltville. - Erzbischof Heinrich [von Mainz] gewährt dem Landgrafen Heinrich [II.] zu Hessen und seinem Gefolge gemäß kaiserlicher Briefe, der den Landgrafen nach Gelnhausen beruft, freies Geleit. - D. geb. ist zůEltevil uff sante Petirs tag ad vincula 1346.
- Nachweise
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Weitere Personen
Mainz, Erzbischöfe, Heinrich III. von Virneburg · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Karl IV., Kaiser
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Geleit · Geleitsgewährung · Geleitsbriefe, kaiserliche · Erzbischöfe · Gefolge
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Reg. Erzb. Mainz
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 1087 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1087> (Stand: 08.05.2026)

