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Regesten der Landgrafen von Hessen

1506 Dezember 13

Die von Hatzfeld erhalten ihr Mann- und Burglehensgeld

Regest-Nr. 6875

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/7 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Quittungen mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf.
Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 115 Nr. 3302.
Regest
Georg, Gottfried und Johann von Hatzfeld, Vettern, Herren zu Wildenburg, quittieren dem Kammerschreiber Konrad Scherer über den Empfang der 20 fl. Mann- und 20 fl. Burglehnsgeld, die ihnen jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm aus seiner Marburger Kammer verschrieben sind.
Siegel Georgs.
An sant Lucien dagh 1506.
Hier zu 1507 gestellt.
Nachweise

Weitere Personen

Hatzfeld, Georg von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Scherer, Konrad · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Wildenburg, Herren · Marburg, Kammer

Sachbegriffe

Vettern · Verwandte · Quittungen · Kammerschreiber · Manngelder · Burglehnsgelder · Zahltermine · Kammern · Verschreibungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6875 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6875> (Stand: 20.05.2026)