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Regesten der Landgrafen von Hessen
1506 Dezember 13
Die von Hatzfeld erhalten ihr Mann- und Burglehensgeld
Regest-Nr. 6875
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 12/7 (Provenienz: Kassel, Kammerschreiber). Quittungen mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf. Regesten: Demandt, Schriftgut 5, S. 115 Nr. 3302. - Regest
- Georg, Gottfried und Johann von Hatzfeld, Vettern, Herren zu Wildenburg, quittieren dem Kammerschreiber Konrad Scherer über den Empfang der 20 fl. Mann- und 20 fl. Burglehnsgeld, die ihnen jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm aus seiner Marburger Kammer verschrieben sind.
Siegel Georgs.
An sant Lucien dagh 1506.
Hier zu 1507 gestellt. - Nachweise
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Weitere Personen
Hatzfeld, Georg von · Hatzfeld, Gottfried [VIII.] von · Hatzfeld, Johann [VI.] von · Scherer, Konrad · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vettern · Verwandte · Quittungen · Kammerschreiber · Manngelder · Burglehnsgelder · Zahltermine · Kammern · Verschreibungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 5
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6875 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6875> (Stand: 20.05.2026)

