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Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 März 16

Hermann Quantz schwört Landgraf Philipp Urfehde

Regest-Nr. 15207

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2346 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 536⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio, stockfleckig, faltenbrüchig (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Hermann Quantz von Krihbure, der den Pfarrer in der Kirche wegen Zurücksetzung seiner Person eine böse Antwort gegeben hatte und deshalb in das Gefängnis des Landgrafen Philipp von Hessen gekommen und nun daraus entlassen war, schwört dem Landgrafen Urfehde. Falls er Eidbrüchig werden sollte, will er als schlechter und meineidiger Mensch gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall binnen eines Monats wieder ins Gefängnis überstellen oder dem Landgrafen 50 fl. bezahlen.
Siegel des Kasseler Rates Hans Seitz.

Wortlaut der Datierung

1546 dienstags nach Invocavit (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Quantz, Hermann

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Seitz, Hans

Weitere Orte

Kassel, Räte

Sachbegriffe

Räte · Bürgen · Gefangene, Freilassen von · Pfarrer, Beleidigen von · Beleidigungen, Strafe für · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15207 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15207> (Stand: 08.05.2026)