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Regesten der Landgrafen von Hessen

1546 Januar 12

Jost Schweitzer schwört Urfehde

Regest-Nr. 15342

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2405 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 731⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Jost Schweitzer aus Obervellmar, der wegen Vernachlässigung seiner Lehenspflichten, ungebührlichen Benehmens gegenüber dem Schultheißen und seiner Weigerung, sein Lehen zu verlassen, im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und entsagt seinem Lehen, nachdem er aus Gnade 10 fl. zum Ankauf eines Hauses erhalten hatte. Bei Urfehdebruch will er als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen oder für jeden Fall 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Bernhard Junker, Schultheiß in Kassel.

Wortlaut der Datierung

1546 dinstags nach trium regum (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Schweitzer, Jost

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Junker, Bernhard

Weitere Orte

Obervellmar (Gem. Vellmar) · Kassel, Schultheiße

Sachbegriffe

Schultheiße · Lehenspflichten, Vernachlässigen von · Lehen, Entzug von · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden · Häuser, Kauf von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15342 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15342> (Stand: 08.05.2026)