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Regesten der Landgrafen von Hessen
1545 September 5
Hans Franke und Hans Kein schwören Urfehde
Regest-Nr. 15318
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4260 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 706〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Kassel. - Hans Franke und Hans Kein aus Metze, die im Gefängnis des Landgrafen von Hessen waren, weil sie das Haus Steinbrück unbeschossen aufgegeben hatten, schwören bei ihrer Entlassung Urfehde. Sie versprechen, sich nicht rächen zu wollen, und wollen bei Urfehdebruch als meineidig und schlecht gelten.
Siegel des Hans Seitz, Rat. -
Wortlaut der Datierung
Cassel 1545 den 5. Septembriß (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Metze (Gem. Niedenstein) · Steinbrück (Gem. Söhlde/Lkr. Hildesheim/Niedersachsen)
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Sachbegriffe
Burgen, Aufgeben von · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Räte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15318 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15318> (Stand: 08.05.2026)

