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Regesten der Landgrafen von Hessen

1545 Juli 26

Philipp Mattenberg schwört Urfehde

Regest-Nr. 15360

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4220 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 750⟩.
Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch).
Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch).
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge.
Regest
Philipp Mattenberg von Hohenkirchen, der im Gefängnis des Landgrafen war, weil er diesem einen Jagdfund beschädigt hatte, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall ins Gefängnis zurückbringen oder 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Christoph Endell.

Wortlaut der Datierung

1545 am sonntage nach Jacobi (lt. Findbuch).

Nachweise

Aussteller

Mattenberg, Philipp

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Philipp der Großmütige

Siegler

Endell, Christoph

Weitere Orte

Hohenkirchen (Gem. Espenau)

Sachbegriffe

Jagd · Gefangene, Freilassen von · Bürgen · Urfehden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 15360 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15360> (Stand: 08.05.2026)