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Regesten der Landgrafen von Hessen

1359 Juni 24

Einlösungsmöglichkeit des Berthold von Asseburg für Zehnten zu Langele

Regest-Nr. 1262

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 429, Bl. 120v-121.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 295, Nr. 803.
Regest
Die Brüder Werner und Heinrich von Gudenberg bekunden, daß Berthold von der Asseburg mit vierteljährlicher Kündigung den 24. Teil am Zehnten zu Langele für 60 Mark Silber Wolfhagener Währung - jede Mark zu 30 Schilling gerechnet - wieder einlösen kann.
Siegel beider Aussteller.
1359 an sente Johanstaig des touffers.
Nachweise

Weitere Personen

Gudenberg, Werner [II.] von · Gudenberg, Heinrich [II.] von · Asseburg, Berthold von

Weitere Orte

Langele, Zehnten · Wolfhagen, Währung

Sachbegriffe

Zehnter · Silber · Währungen, Wolfhagener · Verpfändungen · Pfandschaften · Brüder · Verwandte · Kündigungsfristen · Pfänder, Auslösen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1262 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1262> (Stand: 04.05.2026)