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Regesten der Landgrafen von Hessen

1335 März 3

Lupelin von Göns bestätigt, Geld für Landgraf Heinrich II. erhalten zu haben

Regest-Nr. 4682

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, B 9, Nr. 35. Pergament, abhängendes Siegel gut erhalten.
Regesten: Urkundenbuch Mühlhausen, Nr. 28; Solmser Urkunden 1, S. 65, Nr. 183.
Regest
Ritter Lupelin von Göns bekundet, daß er von dem Junker (Philipp) von Falkenstein-Münzenberg für Landgraf Heinrich [II.] von Hessen 350 Mark Pfennige erhalten habe, worüber er quittiert.
Siegel des Ausstellers.
Feria sexta ante Invocavit.
Nachweise

Weitere Personen

Göns, Lupelin von · Falkenstein, Philipp [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.

Sachbegriffe

Quittungen · Geld, Überweisen von · Junker

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Solmser Urkunden 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4682 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4682> (Stand: 04.05.2026)