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Regesten der Landgrafen von Hessen
1335 März 3
Lupelin von Göns bestätigt, Geld für Landgraf Heinrich II. erhalten zu haben
Regest-Nr. 4682
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt, B 9, Nr. 35. Pergament, abhängendes Siegel gut erhalten. Regesten: Urkundenbuch Mühlhausen, Nr. 28; Solmser Urkunden 1, S. 65, Nr. 183. - Regest
- Ritter Lupelin von Göns bekundet, daß er von dem Junker (Philipp) von Falkenstein-Münzenberg für Landgraf Heinrich [II.] von Hessen 350 Mark Pfennige erhalten habe, worüber er quittiert.
Siegel des Ausstellers.
Feria sexta ante Invocavit. - Nachweise
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Weitere Personen
Göns, Lupelin von · Falkenstein, Philipp [II.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich II.
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Solmser Urkunden 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4682 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4682> (Stand: 04.05.2026)

