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Regesten der Landgrafen von Hessen

1369 November 5

Stift Wetter verpflichtet sich zur jährlichen Zahlung von 8 Mark

Regest-Nr. 1421

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Generalrepertorium Stift Wetter. Pergament, teilweise hinterklebt, ursprünglich anhängendes Siegel fehlt.
Regesten: Eckhardt, Die oberhessischen Klöster 2, Nr. 619, S. 287 f.
Regest
Hildegard von Elle, Äbtissin, und die Jungfrauen des Stifts Wetter verpflichten sich, dem Landgrafen Heinrich [II.] aus ihrer Mühle vor Wetter und von ihrem anderen Besitz in und vor der Stadt Wetter jährlich, solange der Priester Hartmann von Hachen lebt, 8 Mark Geldes Marburger Währung am 18. Tag nach Weihnachten zu bezahlen, da der Landgraf für sie dem Hartmann auf dessen Lebenszeit jährlich 8 Mark aus der Marburger Bede verschrieben hat. Bei Säumnis soll der Marburger Rentmeister auf ihre Kosten und ihren Schaden das Geld bei Christen oder Juden aufnehmen.
Siegler: die Aussteller mit dem Stiftssiegel.
Gegebin ([...]) nach gotis geburte 1369 ([...]), uff den nehisten mandag nach allir heylgen tage.
Nachweise

Weitere Personen

Wetter, Äbtissinnen, Hildegard von Elle · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hachen, Hartmann von, Priester

Weitere Orte

Wetter, Stift · Wetter, Mühle · Wetter, Stadt · Marburg, Währung · Marburg, Bede · Marburg, Rentmeister

Sachbegriffe

Äbtissinnen · Jungfrauen · Nonnen · Stifte · Mühlen · Zahlungsverpflichtungen · Priester · Gelder · Währungen, Marburger · Zahltermine · Bede · Rentmeister · Darlehen, Aufnahme von · Geldverleiher · Juden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Eckhardt, Oberhessische Klöster

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 1421 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/1421> (Stand: 04.05.2026)