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Regesten der Landgrafen von Hessen
1402 September 9
Graf Eberhard von Katzenelnbogen erhält die Erlaubnis, sich einen Beichtvater zu wählen
Regest-Nr. 12711
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 33 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 4, Nr. 33 I〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch). Siegel: Bleibulle an gelb-roten Seidenfäden Rückvermerke: Jo. de Lyns, auf Umbug rechts; registrata, rückseitig. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium I., fol. 38, zu 1401; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 1, S. 633 Nr. 2256. - Regest
- Rom. - Papst Bonifatius IX. gewährt dem Grafen Eberhard von Katzenelnbogen das Recht, sich einen Beichtvater zu erwählen, der ermächtigt sein soll, ihn von allen Sünden, die er reumütig bekennt, zu absolvieren, nicht aber von denen, zu denen er sich im Vertrauen auf diese Erlaubnis leichtfertig verleiten läßt.
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Wortlaut der Datierung
D. Rome apud Sanctum Petrum V. idus septembris, pontificatus nostri anno terciodecimo.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Sachbegriffe
Beichtväter, freie Wahl von · Päpste · Sünden, Absolution von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 12711 <https://www.lagis-hessen.de/index.php/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/12711> (Stand: 07.06.2026)

